Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Schwimmschule München Wondra GmbH
Klugstr. 30, 80638 München
80639 München
Stand 01.12.2013

1. Vertragsabschluss

1.1. Mit der Anmeldung für einen Schwimmkurs oder einer anderen Leistung der
Schwimmschule München Wondra GmbH (nachstehend „Anbieter“ genannt) bietet der
Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrags an. Die Anmeldung kann nur über das
Internet vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Teilnehmern, zu deren Vertragserfüllung der Anmeldende wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht.

1.2. Zu jedem Schwimmkurs wird nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen.
Mit dem Absenden des Online-Formulars auf der Website des Anbieters ist der Kursplatz
verbindlich gebucht. Der Kunde erhält eine Anmeldebestätigung per E-Mail mit den Daten
des gebuchten Kurses einschließlich der Kursgebühr.

2. Leistungen

2.1 Die Hauptleistungspflicht des Anbieters ist die Durchführung eines Schwimmkurses
im Rahmen eines Dienstvertrags. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf seiner Internet-Seite www.schwimmschulemuenchen.de.

2.2 Ein Kurs besteht aus mehreren Terminen, an denen die einzelnen Kursstunden
durchgeführt werden.

3. Rücktritt des Anbieters, Verweigerung der Erfüllung aus wichtigem Grund

3.1 Der Anbieter hat die Möglichkeit, bei Ausfall durch Krankheit, kurzfristiger
Badschließung oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten. In
2 solchen Fällen wird dem Kunden ein Ersatzkurs im selben oder nahe gelegenen Schwimmbad
angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der
Kunde die anteilige Teilnahmegebühr zurück. Wählt der Kunde die Teilnahme an dem
Ersatzkurs ab, erhält er die anteilige Teilnahmegebühr zurück.

3.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen vertragliche Nebenpflichten,
z. B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, Verstoß gegen die Hausordnung, etc., dem
Kunden oder Teilnehmer, ggf. nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Durchführung
des Kurses auszuschließen. Wird die Kursteilnahme in diesem Fall abgebrochen, besteht kein
Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr.

4. Rücktritt des Kunden/Stornogebühr

4.1 Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich
oder per E-Mail erklärt werden.

4.2 Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag bis sechs Wochen vor Kursbeginn werden EUR
20,00 als Stornogebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis drei Wochen vor Kursbeginn werden
30 % der Kursgebühr als Stornogebühr erhoben. Wird der Rücktritt innerhalb der letzten drei
Wochen vor Kursbeginn erklärt, sind 60 % der Kursgebühr als Stornogebühr zu entrichten.

Grundsätzlich erheben wir bei jeder Stornierung zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR.

Bei einem Rücktritt einer Privatstunde von 72h vor Kursbeginn werden 100% der Kursgebühr als Stornogebühr erhoben.

4.3 Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein
Anspruch auf Rückzahlung.

5. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
Aufgrund der festgelegten Kurszeiten und –tagen ist der Anbieter nicht verpflichtet, aufgrund
des Nichterscheinens oder der Krankheit des Teilnehmers versäumte Kursstunden
nachzuholen bzw. einen Alternativtermin in einem anderen Kurs anzubieten oder die
Kursgebühr zurückzuerstatten.

6. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen

6.1 Vor Beginn der Kursstunde und nach Beendigung der Kursstunde ist es die Pflicht der
Erziehungsberechtigten, ihre Kinder zu beaufsichtigen.

6.2 Für die Dauer der Leistung des Anbieters, also ab Beginn bis zum Ende der
Kursstunde, übertragen die Erziehungsberechtigten dem jeweiligen Kursleiter des Anbieters
die Aufsichtspflichten und –rechte.

6.3 Die jeweilige Kursstunde beginnt mit der Übergabe der minderjährigen Kinder in der
Umkleide und endet wieder nach Eintreffen der Kinder in der Umkleide am Ende der
Kursstunde.

6.4 Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Schwimmlehrers des Anbieters Folge zu
leisten.

7. Angaben über den Gesundheitszustand

7.1 Die Teilnehmer müssen gesund und voll belastbar sein, um das Kursprogramm ohne
Einschränkungen absolvieren zu können. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt,
eine Untersuchung vor Kursbeginn wird aber dringend empfohlen.

7.2 Die Eltern des minderjährigen Teilnehmers verpflichten sich bei Anmeldung und zu
Beginn eines jeweiligen Kurstages des Anbieters, den Kursleiter über alle
Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendigen Medikamente ihres Kindes zu informieren.

7.3 Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Kurses des
Anbieters sind dem jeweiligen Kursleiter oder dem Anbieter selbst unverzüglich zu melden
und können zum Ausschluss der Verpflichtung zur Leistungserbringung des Anbieters führen.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die Kursgebühr ist fällig mit der Online-Anmeldung auf der Website des Anbieters.

8.2 Da der Kunde dem Anbieter eine Einzugsermächtigung bei der Anmeldung erteilt, ist
der Anbieter ermächtigt, die vom Kunden zu entrichtende Kursgebühr durch Lastschrift von
seinem Konto sofort nach der Online-Anmeldung einzuziehen.

8.3 Sofern die Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, wie zB.
Widerspruch/Rückruf bzw. fehlende Deckung, nicht funktioniert, hat der Kunde neben den
entstehenden Rücklastgebühren eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 zusätzlich zu zahlen.

8.4 Bei Zahlungsverzug ist für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 fällig.

9. Einverständniserklärung

9.1 Vor Beginn des Kurses haben die Eltern eine Einverständniserklärung für die
Teilnahme ihrer Kinder unter 18 Jahre am Schwimmkurs unterschrieben beim Anbieter bzw.
beim Kursleiter, spätestens zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde, abzugeben.

9.2 Die Einverständniserklärung kann von der Website des Anbieters unter „Anmeldung“
heruntergeladen werden.

10. Versicherungsschutz und Haftung

10.1 Für die Teilnehmer am Schwimmkurs besteht ein Versicherungsschutz durch eine
Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Verletzungen und Unfällen sowie Schäden an anderen
Badegästen und Einrichtungsgegenständen des Schwimmbades vor Beginn und nach Ende
des Kurses übernimmt der Anbieter keine Haftung.

10.2 Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitpersonen betreten und nutzen die
Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr.

10.3 Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
• die gewissenhafte Vorbereitung,
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter,
• die Richtigkeit der Beschreibung,
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

10.4 Der Anbieter haftet nicht für den aufgrund von Diebstahl oder Einbruch im
Schwimmbad abhandengekommene Gegenstände des Kunden bzw. Teilnehmers.

11. Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des
Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

12. Medizinische Versorgung

12.1 Wird ein Teilnehmer während des Schwimmkurses krank oder verletzt sich, so
bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter, alle
notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder zu
einem Heimtransport zu veranlassen.

12.2 Sollte dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers
Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit,
diese umgehend zu erstatten.

13. Verhalten im Schwimmbad

13.1 Den Weisungen des Anbieters bzw. des Kursleiters, die zum Schutz und zur Sicherung
der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer sowie anderer Badegäste notwendig sind, sind
ausnahmslos Folge zu leisten.

13.2 Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet, sich an die jeweilig im Schwimmbad
bestehende Hausordnung zu halten. Diese hängen in allen Schwimmbädern leserlich aus.
Weisungen des Personals im Schwimmbad sind in jedem Fall Folge zu leisten.

14. Film- und Fotoaufnahmen, Internet

14.1 Das Filmen sowie Fotografieren ist nur in Abstimmung mit dem Schwimmlehrer
außerhalb der Duschen, Toiletten und Umkleiden gestattet. In jedem Fall ist die vorherige
Zustimmung der anderen Erziehungsberechtigten bzw. Kursteilnehmern einzuholen.

14.2 Die Kursteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass der Anbieter von ihm
selbst erstellte Film- und Fotoaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder
Werbemaßnahmen durch den Anbieter im Internet oder der Tageszeitung veröffentlicht
werden. Dieses Einverständnis gilt bis zum Widerruf dieser Erklärung.

15. Datenschutz
Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und vom
Anbieter benutzt, soweit dies für die Durchführung des Vertrags und der weiteren
Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und den Anbieter erforderlich ist. Sie werden
nicht an Dritte weitergegeben.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Sollten Teile des Vertrags unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen
Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen
gilt das entsprechende Gesetzesrecht.

16.2 Erfüllungsort ist München.

16.3 Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.